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 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. - 2. Die Bedingungen gelten auch für schwebende und alsbaldige künftige Geschäfte, auch ohne ausdrückliche Bezugnahme, sofern nur unsere Bedingungen bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren. -3 Auf Nichtkaufleute findet die vorstehende Ziffer 2 keine Anwendung.
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2. Vertragsschluss / Nebenabreden |
 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als Festangebot bezeichnet worden sind.- 2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.- 3. Unsere Vertreter haben keine Abschlussvollmacht.
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 Die Lieferung erfolgt ab unserem Auslieferungslager. Sofern frachtfreie Lieferung vereinbart wird, erfolgt der Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach unserer Wahl bis zum Bestimmungsort. - 2. Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, sind diese "Zug um Zug" zu tauschen, spätestens jedoch nach 30 Tagen leer, intakt und frachtfrei zurückzusenden. Der Besteller haftet für von ihm zu vertretende Schäden an den Leihbehältern. - 3. Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen. -4. Liefertermin ist das Versanddatum. Fixtermine werden nicht anerkannt. -5. Benötigen wir zur Herstellung Unterlagen des Bestellers. so verschieben sich Liefertermine so lange, bis uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden sind. -6. Sind wir mit einer Lieferung in Verzug, kann der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von noch nicht erfüllten Teilen des Vertrages zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. -7. Nimmt der Besteller nach Anzeige vertragsgemäßer Lieferbereitschaft die Ware nicht ab oder erteilt er nicht die erforderlichen Versandinstruktionen, können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Daneben haben wir Anspruch auf Ersatz der ortsüblichen Lagerkosten. - 8. Transportversicherung decken wir nur nach schriftlichem Verlangen des Bestellers und auf seine Kosten. -9. Gemäß § 39 KVQ bzw. CMR Artikel 30 muss der Empfänger solche Schäden, die bei der Annahme des Gutes äußerlich erkennbar waren, dem Spediteur sofort auf dem Frachtbrief, bei nicht sofort erkennbaren Schäden innerhalb einer Woche nach der Annahme des Gutes, uns anzeigen und die Feststellung des Schadens beantragen.
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 Wir können Teillieferungen vornehmen und von den vereinbarten Mengen bis zu 10% abweichen.
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 Abschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen (Abrufaufträge) verpflichten den Besteller zur Abnahme der Teillieferungen in ungefähr gleichen Monatsraten, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist -2. Bei Aufrufaufträgen ohne feste Abruftermine können wir zwei Wochen nach Datum der Auftragsbestätigung eine Abnahmefrist von zwei Wochen setzen. Danach ist die Zahlung fällig und uns stehen unbeschadet weitergehender Rechte ortsübliche Lagerkosten zu. -3. Nimmt der Käufer die Ware auch nach Setzung einer Nachfrist nicht ab, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
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 Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Liefergegenständen in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird. -2. Bei Gewichts- oder Mengendifferenzen, die weder von uns noch vom Besteller zu vertreten sind, ist das Abgangsgewicht bzw. die Füllmenge maßgeblich, die in unserem Werk festgestellt wurde.
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7. Selbstbelieferung/ Leistungsstörung
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 Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung mit Rohstoffen aus kongruenten Deckungsgeschäften mit unseren Vorlieferanten bleibt vorbehalten. -2. Von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen, insbesondere Maßnahmen des Arbeitskampfes, höhere Gewalt bei uns oder unseren Zulieferern oder diesen gleichzustellende Umstände, wie gesetzliche und behördliche Maßnahmen, Behinderungen oder Verzögerungen des Transports, Störung der Lieferung von und der Versorgung ml Energie, Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten. unvorhersehbare Fertigungsschwierigkeiten, die durch zumutbare Sorgfalt nicht abzuwenden sind und die Lieferung unzumutbar erschweren, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass wir auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden können. -3. Der Besteller ist für die Fälle des VII Ziffer 2 berechtigt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von noch nicht erfüllten Teilen des Vertrages zurückzutreten. - 4 VII Ziffer l ist für Nichtkaufleute unanwendbar.
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 Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Nettopreise und Lieferbedingungen sind gültig. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe wird gesondert ausgewiesen. 2. Ändern sich nach Angabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so werden sich Lieferer und Besteller über eine Anpassung der Preise verständigen. 3 Ist die Abhängigkeit des Preises vom Teilegewicht vereinbart, ergibt sich der endgültige Preis aus dem Gewicht der freigegebenen Ausfallmuster. 4. Der Lieferer ist bei Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
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 Der Kaufpreis ist binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse gegen Rechnung zahlbar. -2. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto auf den Warenwert. -3 Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie Mahnkosten in Höhe von € 20.- je Mahnung zu berechnen. - 4. Die Hereingabe von Wechseln ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers. -5. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigt uns, vorbehaltlich sonstiger Rechte, die noch nicht ausgeführte Aufträge des Bestellers nur Zug um Zug gegen Zahlung auszuführen. Unter den gleichen Voraussetzungen werden unsere Zahlungsansprüche gegen den Besteller für Geschäfte, soweit ausgeführt. sofort zur Zahlung fällig. Nach unserer Wahl können wir statt dessen die nach Maßgabe der Regierung unter Punkt X abgetretenen Forderungen erfüllungsfällbar einziehen oder die Rückgabe der im Besitz des Bestellers befindlichen Vorbehaltsware auf dessen Kosten verlangen. - 6. IX Z4ffer 3 und 5 sind auf Nichtkaufleute unanwendbar.
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 Wir behalten uns bis zur vollen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, vorbehaltlich der Einschränkung dieses Rechts unterZiffer7. -2. Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware oder deren Verbindung mit fremdem Material erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache Für die Bewertung ist sowohl für den Wert der Vorbehaltsware als auch für den Wert der Verarbeitung der Zeitpunkt der Verarbeitung maßgeblich Der Besteller wird bei der Verarbeitung für uns tätig, ohne irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen uns zu erwerben. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren. Erwerben wir bei Verbindung mehrerer Sachen kein Miteigentum, überträgt der Besteller bereits jetzt ihm den nach X Ziffer 2 Satz 1 und 2 bestimmten Miteigentumsanteil. -3. Bei Weiterveräußerung des neuen Produktes durch den Besteller tritt sicherungshalber anstelle des Produktes die dem Besteller aus der Weiterveräußerung zustehende Kaufpreisforderung anteilig gemäß X-Ziffer 2 Satz 1 und 2 Der Besteller tritt diese anteilige Kaufpreisforderung bereits jetzt schon an uns ab: wir nehmen die Abtretung hiermit art. -4. Wird die gekaufte Ware vom Besteller unverarbeitet weiterverkauft, so tritt der Besteller schon jetzt die ihm aus solchen Veräußerungen zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns bis zur Höhe unserer Forderung ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt hiermit an - 5 Der Besteller ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Abgetretene Forderungen darf er in eigenem Namen einziehen. - 6. Übersteigen die Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir verpflichtet, den übersteigenden Teil der uns zustehenden Sicherheiten dem Besteller auf dessen Aufforderung hin freizugeben. -7. Der Besteller hat uns sofort schriftlich Bescheid zu geben, wenn in Vorbehaltsware oder in unserem Miteigentum stehende Ware sowie in durch Vorausabtretung uns übertragene Forderungen vollstreckt wird. Der Besteller hat dem Vollstreckungsorgan und dem Vollstreckungsgläubiger unverzüglich mitzuteilen, dass die Ware noch in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum steht bzw. dass die Forderung an uns abgetreten ist. -8. Ist der Besteller kein Kaufmann, findet X Ziffer I mit der Maßgabe Anwendung, dass sich der Eigentumsvorbehalt auf den Liefergegenstand beschränkt.
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 Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen unserer Zahlungsanspruch aufrechnen.
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 1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Eignung zu untersuchen - 2. Wir liefern entsprechend unserer Produktbeschreibung und Spezifikation - 3. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. In beiden Fällen verjähren, soweit nichts anderes vereinbart, Gewährleistungsansprüche sechs Monate nach Wareneingang. 4. Nicht als Mangel gelten geringe Farbabweichungen, insbesondere bei Nachlieferungen. Druckausschuß von bis zu 3 % gilt als vereinbart. - 5. Im übrigen gelten für die Qualitätsbeurteilung von PE-Folien, soweit anwendbar, die Vorschriften der GKV Prüf- und Bewertungsklausel in der jeweils geltenden Fassung. Für Luftpolsterfolien gilt die jeweils neuste Fassung der Qualitätskriterien nach Light und Save.- 5. Wird die Ware beim Besteller weiterverarbeitet, übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung.-6. Bei begründeter Mängelrüge noch nicht verarbeiteter oder verarbeiteter Ware kann der Besteller nur Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. - 7. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. -8. Ist oder Besteller Nichtkaufmann, gilt folgendes: a) Anstelle der Rügefrist von 2 Wochen wegen verdeckter Mängel - XII Ziffer 3, Satz 2- gilt eine schriftliche Rügepflicht innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. - b) Anstelle der Bestimmung XII. Ziffer 6. gilt, dass der Besteller im Falle des Fehlschlagens einer Ersatzlieferung nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages eine Herabsetzung der Vergütung verlangen kann.
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 Schadenersatzansprüche des Bestellers für unmittelbare Schäden aus positiver Forderungsverletzung aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. - 2. Soweit nach XIII, Ziffer 1 unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter. bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Besteller. -3. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Für Nichtkaufleute wird die Haftung für mittelbare Schäden gemäß XIII, Ziffer 1 u. 2 beschränkt.
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 Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerkes. - 2.Gerichtsstand ist nach Wahl des Lieferers dessen Firmensitz oder der Sitz des Bestellers, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. - 3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBI 1989 lt. S. 586) der Bundesrepublik Deutschland (BGBI 1990 lt. S. 1477) ist ausgeschlossen.
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 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der Bestimmungen in übrigen nicht berührt. |
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